ORF-Beitrags-Gesetz 2024 · EU-Recht · Ihre Stimme in Brüssel
Österreich hat die EU-Kommission nie um Genehmigung gefragt. Jetzt fragen wir sie selbst – mit einer professionellen Beschwerde, die auf Ihrer Seite steht.
Wien hat versagt. Brüssel hört noch zu.
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Kurzkommentar · 7. Juli 2026
Die Debatte vom 7. Juli 2026 brachte einen bemerkenswerten Befund: Selbst die Gegner einer Abschaffung räumten erhebliche Missstände, Reformbedarf bei Governance, Transparenz und Compliance sowie die Notwendigkeit eines schlankeren und bürgernäheren ORF ein. Dennoch blieb die Haushaltsabgabe unangetastet. Die Mehrheit verteidigte sie vor allem als staatsferne Finanzierung und verwies auf einen erst bevorstehenden Reformprozess.
Die unbeantwortete Kernfrage
War die grundlegende Umstellung der ORF-Finanzierung vor ihrer Durchführung gemäß Art. 108 Abs. 3 AEUV bei der Europäischen Kommission anzumelden?
Darüber hat der Nationalrat nicht entschieden – und darüber kann eine parlamentarische Mehrheit auch nicht abschließend befinden. Eine politische Abstimmung in Wien ersetzt keine beihilfenrechtliche Prüfung durch die Europäische Kommission.
Der Weg nach Brüssel ist daher nicht beendet.
Die Debatte hat vielmehr gezeigt, weshalb er notwendig bleibt.
Das Problem
„Seit 1. Jänner 2024 zahlt jeder Haushalt automatisch für den ORF – unabhängig davon, ob er ihn nutzt. Eine Genehmigung der EU-Kommission für dieses neue System liegt bis heute nicht vor."
Das ORF-Beitrags-Gesetz 2024 hat das Finanzierungssystem grundlegend verändert: rund 525.000 zusätzliche Haushalte und 100.000 Unternehmen sind nun zahlungspflichtig, das Finanzierungsvolumen wurde auf bis zu 745 Mio. Euro angehoben – ohne die nach EU-Recht zwingend erforderliche Notifikation und Genehmigung der Europäischen Kommission.
Das ist ein klarer Verstoß gegen Art. 108 AEUV (Stillhaltepflicht) und den European Media Freedom Act. Die österreichische Bundesregierung hat diesen Schritt bis heute nicht gesetzt – weder erklärt, noch entschuldigt, noch korrigiert.
Wer den ORF-Beitrag anfechten oder die ORF-Haushaltsabgabe auf EU-Ebene bekämpfen möchte, hat nach dem VfGH-Erkenntnis vom Juni 2025 noch einen wirksamen Weg: die Beschwerde an die Europäische Kommission wegen unerlaubter staatlicher Beihilfe. Diese Musterbeschwerde ermöglicht genau diesen Schritt – ohne Anwalt, ohne Bürokratie.
Was Österreich nicht getan hat –
können wir als Bürger gemeinsam einfordern.
Eine Beschwerde an die EU-Kommission ist kein Protest. Sie ist ein verbrieftes Recht – und das einzige Instrument, das die Bundesregierung nicht ignorieren kann.
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Und dieser eine Schritt könnte mehr bewegen als Jahre des Schweigens.
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