ORF-Beitrags-Gesetz 2024  ·  EU-Recht  ·  Ihre Stimme in Brüssel

Was unsere Regierung
nicht schafft –
schaffen wir als Beitragszahler.

Österreich hat die EU-Kommission nie um Genehmigung gefragt. Jetzt fragen wir sie selbst – mit einer professionellen Beschwerde, die auf Ihrer Seite steht.

Wien hat versagt. Brüssel hört noch zu.

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Der VfGH hat entschieden – aber Brüssel noch nicht.

Der Verfassungsgerichtshof hat den ORF-Beitrag im Juni 2025 für verfassungskonform erklärt. Das ändert nichts am EU-rechtlichen Problem: Die Notifikation bei der Europäischen Kommission nach Art. 108 AEUV steht bis heute aus. Dieser Weg ist offen – und dieser Weg ist Ihrer.

Der Nationalrat hat abgelehnt – auch das ändert nichts an Brüssel.

Der Nationalrat hat einen neuerlichen Antrag der FPÖ auf Abschaffung der ORF-Haushaltsabgabe abgelehnt. Die übrigen Parteien verwiesen auf den bereits laufenden Reformprozess zur Modernisierung und Unabhängigkeit des ORF – an der Abgabe selbst wurde nichts geändert.

Der parlamentarische Weg bleibt damit verstellt, wie schon in den Jahren zuvor. Die EU-rechtliche Beschwerdemöglichkeit nach Art. 108 AEUV ist davon unabhängig: Sie richtet sich nicht gegen die politische Mehrheitsentscheidung im Nationalrat, sondern gegen die bis heute fehlende Notifikation bei der Europäischen Kommission. Genau darum bleibt sie der einzige Weg, der nicht von einer Abstimmung in Wien abhängt.

Kurzkommentar · 7. Juli 2026

Wien stimmt ab Brüssel prüft

Die Debatte vom 7. Juli 2026 brachte einen bemerkenswerten Befund: Selbst die Gegner einer Abschaffung räumten erhebliche Missstände, Reformbedarf bei Governance, Transparenz und Compliance sowie die Notwendigkeit eines schlankeren und bürgernäheren ORF ein. Dennoch blieb die Haushaltsabgabe unangetastet. Die Mehrheit verteidigte sie vor allem als staatsferne Finanzierung und verwies auf einen erst bevorstehenden Reformprozess.

Die unbeantwortete Kernfrage

War die grundlegende Umstellung der ORF-Finanzierung vor ihrer Durchführung gemäß Art. 108 Abs. 3 AEUV bei der Europäischen Kommission anzumelden?

Darüber hat der Nationalrat nicht entschieden – und darüber kann eine parlamentarische Mehrheit auch nicht abschließend befinden. Eine politische Abstimmung in Wien ersetzt keine beihilfenrechtliche Prüfung durch die Europäische Kommission.

Der Weg nach Brüssel ist daher nicht beendet.
Die Debatte hat vielmehr gezeigt, weshalb er notwendig bleibt.

Das Problem

Die ORF-Haushaltsabgabe: eine Zwangsabgabe ohne EU-Genehmigung.

„Seit 1. Jänner 2024 zahlt jeder Haushalt automatisch für den ORF – unabhängig davon, ob er ihn nutzt. Eine Genehmigung der EU-Kommission für dieses neue System liegt bis heute nicht vor."

Das ORF-Beitrags-Gesetz 2024 hat das Finanzierungssystem grundlegend verändert: rund 525.000 zusätzliche Haushalte und 100.000 Unternehmen sind nun zahlungspflichtig, das Finanzierungsvolumen wurde auf bis zu 745 Mio. Euro angehoben – ohne die nach EU-Recht zwingend erforderliche Notifikation und Genehmigung der Europäischen Kommission.

Das ist ein klarer Verstoß gegen Art. 108 AEUV (Stillhaltepflicht) und den European Media Freedom Act. Die österreichische Bundesregierung hat diesen Schritt bis heute nicht gesetzt – weder erklärt, noch entschuldigt, noch korrigiert.

Wer den ORF-Beitrag anfechten oder die ORF-Haushaltsabgabe auf EU-Ebene bekämpfen möchte, hat nach dem VfGH-Erkenntnis vom Juni 2025 noch einen wirksamen Weg: die Beschwerde an die Europäische Kommission wegen unerlaubter staatlicher Beihilfe. Diese Musterbeschwerde ermöglicht genau diesen Schritt – ohne Anwalt, ohne Bürokratie.

Was Österreich nicht getan hat –
können wir als Bürger gemeinsam einfordern.

Eine Beschwerde an die EU-Kommission ist kein Protest. Sie ist ein verbrieftes Recht – und das einzige Instrument, das die Bundesregierung nicht ignorieren kann.

Was Sie erhalten

Alles, was Sie für Ihre Beschwerde an die EU-Kommission brauchen.

Das Musterbeschwerde-Paket enthält:

Fertige Musterbeschwerde (PDF) Vollständig ausformuliert, sofort ausfüllbar – nur Ihre persönlichen Daten eintragen.
Schritt-für-Schritt-Ausfüllhilfe Welches Feld, welcher Text, welcher Link – alles erklärt, nichts bleibt offen.
Rechtliche Erläuterung in verständlicher Sprache Art. 106–108 AEUV, Verordnung (EU) 2015/1589 und der European Media Freedom Act – klar und nachvollziehbar erklärt.
Direkter Link zum EU-Beschwerdeportal Einreichung bei der Europäischen Kommission in wenigen Minuten.
Hofrat i.R.
Mag. Hermann
Winkler

Ausgearbeitet von einem diplomierten Experten in EU-Recht

Hermann Winkler ist diplomierter Experte in EU-Recht und ausgewiesener Verwaltungsjurist mit jahrzehntelanger Praxis im österreichischen öffentlichen Recht. Er hat die Beschwerde selbst bei der Europäischen Kommission eingereicht – das vorliegende Musterpaket basiert auf seiner eigenen, bereits laufenden Beschwerde.

Referenz EU-Kommission: 93986  ·  Eingereicht: 03.07.2026

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Und dieser eine Schritt könnte mehr bewegen als Jahre des Schweigens.

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Rechtlicher Hinweis: Eine Beschwerde an die Europäische Kommission entfaltet keine aufschiebende Wirkung gegenüber nationalen Zahlungspflichten. Das Paket dient der Wahrnehmung Ihrer EU-rechtlichen Beschwerdemöglichkeiten und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.  ·  © Hofrat i.R. Mag. Hermann Winkler  ·  hermann-winkler.com